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Landhaus zum Strande - 44-5.1
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Die großzügige 3-Zimmer-Ferienwohnung verfügt über 60 m² mit Garten sowie seitlichem Seeblick. Bis zu 4 Personen können hier Ihren Urlaub verbringen.
Die Wohnung hat 2 Schlafzimmer, eines mit Doppelbett, das zweite mit Futonbett.
Der Wohnbereich mit HiFi-Anlage und TV-Gerät und DVD-Player bietet eine Sitzgruppe sowie einen Essbereich.
Die moderne Küche mit Geschirrspüler und Backofen sowie ein Duschbad/WC runden die Einrichtung ab.
Die Wohnung ist für Nichtraucher. Rauchen ist nur im Aussenbereich gestattet.
Das mitbringen von Haustieren ist in diesem Appartement gestattet.
Auf dem Grundstück steht Ihnen der Stellplatz-Nr. 5.1. zur Verfügung. 2 Fahrräder stehen kostenlos zur Verfügung.
Auf dem Grundstück haben Sie einen Fahrradabstellraum.
Bitte beachten Sie, dass es in der Hauptsaison erforderlich ist lückenlos zu buchen oder zwischen den Buchungen einen Mindestzeitraum von 7, 10 oder 14 Übernachtungen frei zu lassen.
Die Mindestaufenthaltsdauer über den Jahreswechsel liegt bei 4 Übernachtungen.
Sowohl die Verbrauchskosten als auch der Pkw-Stellplatz sind bereits im Übernachtungspreis enthalten.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.