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Strandstraße 32 - 04-47
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Die Wohnung ist im Haus 2 der Anlage im 1. Obergeschoss gelegen und für 2 Personen ausgestattet.
Im Wohnbereich finden sich Sitzgruppe, sowie ein TV. Die Pantry ist mit einer Mikrowelle eingerichtet und im Wohnbereich integriert.
Im Schlafzimmer befindet sich ein Doppelbett. Das Duschbad/WC rundet die gemütliche Ferienwohnung ab. Der Balkon lädt zum Verweilen ein.
Die Wohnung ist mit Teppich ausgelegt. Diese Ferienwohnung ist eine Nichtraucherwohnung.
Es steht Ihnen ein kostenfreier W-LAN Zugang zur Verfügung.
Haustiere sind nicht gestattet.
In der Tiefgarage steht Ihnen der Stellplatz Nr. 47 zur Verfügung. Die Stellplätze sind Doppelparker. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Auto nicht länger als 5,00 m, breiter als 1,90 m und die Höhe von 1,50 m nicht überschreitet, damit es bei Ihrem Aufenthalt keine Unannehmlichkeiten gibt. Zulässiges Gesamtgewicht ist 2000 kg.
Sollte Ihr Auto zu groß oder zu schwer für diese Parkmöglichkeit sein, können nur noch kostenpflichtige Parkmöglichkeiten im Parkhaus Möwenparkcenter angeboten werden.
Bitte beachten Sie, dass es in der Hauptsaison erforderlich ist lückenlos zu buchen oder zwischen den Buchungen einen Mindestzeitraum von 7, 10 oder 14 Übernachtungen frei zu lassen.
Die Mindestaufenthaltsdauer über den Jahreswechsel liegt bei 4 Übernachtungen.
Sowohl die Verbrauchskosten als auch der Pkw-Stellplatz sind bereits im Übernachtungspreis enthalten.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.